Impressum & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

 

Zeintlinger Systemtechnik GmbH

Kärntner Straße 390

8054 Graz

Österreich

 

Unternehmensgegenstand: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnologie.

UID-Nummer: ATU39454103 Firmenbuchnummer: 134.490f

Firmenbuchgericht: Graz GISA: 18896046 

Firmensitz: 8054 Graz

Telelfon: +43 316 718631 Fax: +43 316 718631-40 E-Mail: office@​zeintlinger.at

Mitglied bei: WKO Steiermark Berufsrecht: Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: BH Graz Verleihungsstaat: Österreich

Geschäftsführer

Joachim Grubelnik

Kontaktdaten des Verantwortlichen für Datenschutz

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der verantwortlichen Person bzw. Stelle:

Zeintlinger Systemtechnik GmbH

Kärntner Straße 390,

8054 Graz, Österreich

Vertretungsberechtigt:

Joachim Grubelnik

E-Mail: office@zeintlinger.at

Telefon: +43 316 718631

 EU-Streitschlichtung

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/odr?tid=121890425 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte dieser Website

Wir entwickeln die Inhalte dieser Website ständig weiter und bemühen uns korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen. Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Website übernehmen, speziell für jene, die seitens Dritter bereitgestellt wurden. Als Diensteanbieter sind wir nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Unsere Verpflichtungen zur Entfernung von Informationen oder zur Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Anordnungen bleiben auch im Falle unserer Nichtverantwortlichkeit davon unberührt.

Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitte wir Sie uns umgehend zu kontaktieren, damit wir die rechtswidrigen Inhalte entfernen können. Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

Haftung für Links auf dieser Website

Unsere Website enthält Links zu anderen Websites für deren Inhalt wir nicht verantwortlich sind. Haftung für verlinkte Websites besteht für uns nicht, da wir keine Kenntnis rechtswidriger Tätigkeiten hatten und haben, uns solche Rechtswidrigkeiten auch bisher nicht aufgefallen sind und wir Links sofort entfernen würden, wenn uns Rechtswidrigkeiten bekannt werden.

Wenn Ihnen rechtswidrige Links auf unserer Website auffallen, bitte wir Sie uns zu kontaktieren. Sie finden die Kontaktdaten im Impressum.

Urheberrechtshinweis

Alle Inhalte dieser Webseite (Bilder, Fotos, Texte, Videos) unterliegen dem Urheberrecht. Bitte fragen Sie uns bevor Sie die Inhalte dieser Website verbreiten, vervielfältigen oder verwerten wie zum Beispiel auf anderen Websites erneut veröffentlichen. Falls notwendig, werden wir die unerlaubte Nutzung von Teilen der Inhalte unserer Seite rechtlich verfolgen.

Sollten Sie auf dieser Webseite Inhalte finden, die das Urheberrecht verletzen, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

Bildernachweis

Die Bilder, Fotos und Grafiken auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.

Die Bilderrechte liegen bei den folgenden Fotografen und Unternehmen:

Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

1. Allgemeines 1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Produkte und Dienstleistungen der Zeintlinger Systemtechnik GmbH, im Folgenden nur ZST genannt. 1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch niemals Vertragsbestandteil zwischen ZST und dem Kunden. 1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von ZST bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von dieser Schriftformklausel. 

2. Angebot und Vertragsschluss 2.1 Angebote von ZST sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich. 2.2 Der Umfang der von ZST zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von ZST festgelegt; ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen sowie Verträge von ZST. 2.3 ZST behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von Angebotsunterlagen beziehungsweise von Auftragsbestätigungen vor. Nichtvorhergesehene Änderungen seitens des Kunden können zusätzliche Kosten, sofern nicht vorab im Angebot berücksichtigt, ergeben. 

3. Installation, Verantwortung des Kunden 3.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung der Ressourcen, siehe "System-Anforderungen", für die zu installierenden/gelieferten Software-Komponenten verantwortlich. Sowohl die Installation durch ZST als auch die Einschulung des Kunden oder seiner Assistenten in die Bedienung der gelieferten/installierten Software gehören nicht zum Lizenz-Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet (zugrundeliegendes Angebot der Vereinbarung). 3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind. Damit die vereinbarten Leistungen erbracht werden können, sorgt der Kunde für die administrativen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen. Darunter wird Folgendes verstanden: Benennen eines kundenseitigen Projektverantwortlichen, Bekanntgabe der betrieblichen Anforderungen und der technischen Rahmenbedingungen (Einhaltung der Systemvoraussetzungen) und entsprechend ausgebildetes Personal (fachspezifische Vorbildung z. B. Buchhaltungskenntnisse, Praxisverwaltung) für Einschulungen. Die zeitgerechte Stellungnahme zu vorgelegten Dokumenten und Leistungen, das Erbringen von Testdaten, das Sichern von Programmen und Daten und die Teilnahme am Abnahmeprozess innerhalb von 14 Tagen wird vorausgesetzt. Sofern ZST mit einem Subauftragsverarbeiter (ITDienstleister) zusammenarbeiten muss, welcher vom Kunden vorgegeben wird, so sind wir schriftlich darüber zu informieren, insbesondere bei Änderung des Vertragspartners. 3.3 Telefonisch erteilte Auskünfte oder Änderungen von Anweisungen durch den Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung im Nachhinein. Insbesondere gilt dies für Anweisungen bezüglich Datenexporten oder Archivierungen. 3.4 Die Datensicherheit und das Back-up der Daten liegen in der Verantwortung des Kunden. Bestimmte Mechanismen werden z. B. für die Archivierung älterer Daten bereitgestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese hin und wieder durchzuführen, um die Performance und Datenmengen nicht zuletzt im Sinne der DSGVO minimal notwendig zu halten. 

4. Supportdienstleistungen 4.1 Unter Supportdienstleistungen verstehen wir konkrete fachliche Fragen zum Programm/Service, die nicht üblicherweise durch Schulungen vermittelt werden, und/oder die Annahme, Analyse und Beseitigung von möglichen Programmfehlfunktionen oder Störungsmeldungen. Seite 2 von 5 4.2 Folgende Services sind keine Supportdienstleistungen: Schulungen, Einweisungen, Software-Installationen, individuelle Formularanpassungen, Überprüfung von Datensicherungen, Überprüfung oder Installation von Drittprogrammen, Datenbankabfragen, Reports, Schnelländerungen, Serverkonfiguration, Systemadministration, spezielle Exports oder Imports von Daten, Hilfestellungen für Massenversendungen aufgrund spezieller Anforderungen sowie sonstige Leistungen, welche nicht im Wartungsvertrag abgedeckt sind. 4.3 Supportdienstleistungen stehen zu den auf unserer Website unter https://www.zeintlinger.at/support angegebenen Geschäftszeiten zur Verfügung. 4.4 Die Abrechnung von Supportdienstleistungen, welche den Wartungsvertrag übersteigen, erfolgt automatisch am Ende eines Monats in 15-Minuten-Einheiten zu dem aktuell gültigen Stundensatz, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 

5. Teillieferungen, Leistungen durch Dritte 5.1 ZST ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. 5.2 ZST ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen. 

6. Untersuchungs- und Rügepflicht Der Kunde ist verpflichtet, nach Installation und Schulung innerhalb von 14 Tagen Fehler außerhalb des Normverhaltens der Software zu melden. Sofern dies nicht erfolgt, gilt die Software als abgenommen und entstehende Mehraufwände werden zum gültigen Stundensatz verrechnet. 

7. Preise 7.1 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Preisen berechnet. 7.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach den bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisen vergütet. 7.3 ZST ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet. 

8. Lieferfrist 8.1 Von ZST angegebene Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich. Falls im Einzelfall dennoch ein Liefertermin oder eine Lieferfrist ausdrücklich in Verbindung mit dem Wort "verbindlich" zugesagt werden, wird vereinbart, dass der Kunde im Falle des Verzuges ZST eine Nachfrist von zumindest 4 Wochen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu setzen hat und im Falle des fruchtlosen Ablaufes der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann. 8.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Dies gilt insbesondere für Drittanbieter, welche zum vereinbarten Zeitpunkt der Installation nicht zeitgerecht geliefert haben und damit unsere Planung verändern. 8.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von ZST nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung von ZST, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten. Insbesondere aber auch bei den Subauftragsverarbeitern durch Vorgabe des Kunden. Verzögerungen oder zu kurzfristige Terminverschiebungen ohne vorherige Ankündigungen dieser können Kostenveränderungen in Bezug auf das ursprüngliche Angebot haben. 

9. Annahmeverzug des Kunden Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Funktionen/Systemvoraussetzungen in Verzug, so ist ZST nach Setzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Seite 3 von 5 Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt ZST Schadenersatz, so beträgt dieser zumindest 30 % des Auftragswertes. Ebenfalls kann aufgrund dieser Verzögerungen ein zusätzlicher Aufwand verrechnet werden. 

10. Gewährleistung 10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insoweit es sich daher um Fehler handelt, die bei gewöhnlicher Sorgfalt nicht auffallen müssen, liegt kein Mangel vor. ZST macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. Spezielle Einschränkungen sind allgemein gültig, wenn es um Software von Drittanbietern geht, welche bei diesem Anbieter selbst bereits außer Wartung ist. Beispiel: kein Support von Windows 7 oder älteren Browsern oder ähnliche Konstellationen. 10.2 Soweit ZST Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von ZST gemeinsam mit einem Mitarbeiter von ZST – unverzüglich testen. Die Software wird nach Installation und Schulung als abgenommen betrachtet, sofern nicht innerhalb des Zeitraumes von 14 Tagen, siehe Punkt 6, eine Information bei ZST einlangt. Sämtliche weiterführenden Schulungen oder anfallende erneute Schulungen nach unserem Basispaket werden jeweils zum gültigen Stundensatz verrechnet. 10.3 Sofern unter Bedachtnahme auf Punkt 8 Mängel vorliegen sollten, kann ZST Mängel nach Wahl durch Nachbesserung (= Programmierung) oder Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen. Mängel der Software kann ZST darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Releases/Updates beseitigen. 10.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich per E-Mail oder Fax geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. ZST wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeigneten Maßnahmen ergreifen, beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen. 10.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 5 sowie den Bestimmungen der §§ 377 ff UGB seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch unmittelbar. 

11. Haftung 11.1 Eine Haftung von ZST für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch ZST grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 11.2 ZST haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. ZST haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programmund Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können. 

12. Zahlung 12.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist ZST berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen. 12.2 Bei Auftragserteilung unter einer Gesamtsumme von € 1.000,00,-- Netto, ist dieser nach Rechnungsstellung sofort ohne jeden Abzug zu leisten. 12.3 Bei Auftragserteilung über € 1.000,00 netto werden 30 % des Kaufpreises als Anzahlung fällig und sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. 12.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von ZST schriftlich und ausdrücklich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. 12.5 Schuldet der Kunde ZST mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt. Seite 4 von 5 12.6 Ist der Kunde gegenüber ZST im Zahlungsverzug, ist ZST berechtigt, alle Warenlieferungen sowie sämtliche Supportleistungen einzustellen, bis die offenen Forderungen vom Kunden ausgeglichen worden sind. Es kann bis hin zu einem Lizenzentzug und damit die Möglichkeit der Nutzung der Software kommen. 

13. Umfang der Rechtseinräumung 13.1 ZST behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten. 13.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Eine Weitergabe oder Einsicht durch Dritte, im Besonderen von Mitbewerbern, ist nicht gestattet. 

14. Veränderungen durch den Kunden 14.1 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software durch den Kunden ist unzulässig. Widersetzt sich der Kunde dieser Bestimmung, verliert er unmittelbar sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber ZST. 14.2 Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet ZST im Rahmen ihrer Wartungsverträge an. 14.3 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig. ZST behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs. 2 des deutschen bzw. § 40 e des österreichischen Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen zu beachten. 

15. Schutzrechte Dritter Der Kunde verpflichtet sich, ZST von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ZST auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. ZST ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen. 

16. Abtretbarkeit von Ansprüchen Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von ZST ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Eine Vertragsweiterführung durch "Praxisübernahme" ist immer mit ZST rückzusprechen und neu zu definieren. 

17. Datenschutz Der Kunde ermächtigt ZST, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und an relevante Vertragspartner, welche im Zuge des gegenständlichen Projektes notwendig sind, weiterzuleiten. 

18. Vertraulichkeit 18.1 So weit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, verpflichtet sich jede Vertragspartei, alle Daten, Informationen und jegliches Know-how, das im Rahmen dieses Vertrages von der anderen Partei zugängig gemacht wird, vertraulich zu behandeln. Dies schließt insbesondere alle Informationen ein, die von der mitteilenden Partei als vertraulich eingestuft werden können oder der Natur der Sache nach vertraulich sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über zukünftige Produkte. Ebenfalls gilt dies für Ansichten und Masken in unserer Software, welche nicht an Dritte weitergegeben oder zur Einsicht zugänglich gemacht werden dürfen. Im Gegenzug verpflichtet sich ZST auch zur Sicherstellung, dass die Mitarbeiter vertraglich entsprechenden Klauseln für die Vertraulichkeit unterliegen. Seite 5 von 5 18.2 Die Parteien sind berechtigt, ihren unmittelbaren Rechts- und Finanzberatern im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung Informationen aus dieser Geschäftsbeziehung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit endet nicht mit einer allfälligen Beendigung der Geschäftsbeziehung, sondern ist zeitlich unbeschränkt, so lange an der Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit ein Interesse bestehen könnte. 

19. Schlussbestimmungen 19.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 19.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. 19.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von ZST ist Graz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Graz vereinbart. 19.4 Die ZST behält sich das Recht vor, die AGB an neue Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, Technik, Produkt- & Leistungsangebot und/oder aus anderen Gründen anzupassen und zu verändern. Insbesondere Änderungen, welche für den jeweiligen Nutzer nicht ausschließlich vorteilhaft sind, werden zumindest vier Wochen zuvor entsprechend kommuniziert und der Nutzer darauf hingewiesen. 19.5 Sofern der Nutzer diesen Änderungen binnen zwei Wochen ab Übermittlung der Mitteilung an seine zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse nicht widerspricht, wird das Vertragsverhältnis auf Basis der geänderten AGB fortgesetzt. 

Stand 02/2024

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